Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Vorsitzender bittet Frau Lorenz um Ihre Ausführungen.

 

Frau Lorenz erklärt, dass von der IHK Nürnberg für Mittelfranken am 25.02.2013 noch redaktionelle Änderung der Stellungnahme vom 20.11.2012 mit folgendem Wortlaut eingegangen ist:

 

„Nach Prüfung der o.g. Planunterlagen haben wird seitens der IHK Nürnberg für Mittelfranken grundsätzlich keine Einwände.

 

Eine Rücksprache mit dem IHK-Gremium Lauf hat nicht stattgefunden.“

 

Die gilt auch für „Lauf Links“.

 

Anschließend erläutert sie ausführlich die Arbeitsunterlage und weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der heutigen Beschlussfassung um einen formellen Verwaltungsvorgang handelt. Die Umsetzung der Ergebnisse aus den vorbereitenden Untersuchungen und die damit verbundene Detailplanung erfolgt in Abhängigkeit von der Haushaltslage. Die einzelnen Maßnahmen werden dem jeweils zuständigen Gremium zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Herr Stadtrat Mayer erklärt, dass er dem vorgelegten Grundsatzbeschluss zustimmen wird, da es sich um ein formelles Verfahren handelt. Daraus könnten aber keine einzelnen Maßnahmen abgeleitet werden. Vielmehr sollte die von ihm schon früher geforderte Prioritätenliste erstellt werden und die einzelnen Maßnahmen im Gremium behandelt werden.

 

Vorsitzender antwortet, dass die Prioritätenliste durch die Verwaltung in Abstimmung mit dem Stadtrat bis Mai 2013 vorliegen wird. Im Anschluss daran werden die Bürger beteiligt.

 

Bezüglich der Ausschreibung der Stellen für das Projektmanagement und das Quartiermanagement hat er Bedenken, als Halbtagskräfte qualifiziertes Personal zu finden. Er hält es für besser, eine Ganztagskraft für beide Maßnahmen einzustellen.

 

Frau Nürnberger führt zum Projektmanagement und Quartiermanagement aus, dass solche Stellen in der Regel über einen Werkvertrag mit Städtebaubüros besetzt werden, d.h. es handelt sich nicht um anteilige Stellen, sondern um ein Stundenkontingent.

 

Herr Offenhammer möchte, dass diese Entscheidung nicht durch die Verwaltung, sondern durch das zuständige Gremium erfolgt. Auch die Prioritätenliste ist letztendlich eine Entscheidung des Stadtrats.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass die Besetzung des Projektmanagements und Quartiermanagement sowie die Entscheidung über die Prioritätenliste dem Gremium zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Nach dem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet Vorsitzender um Abstimmung.


Beschluss:

 

Der Arbeitskreis Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.  „Lauf Mitte“

 

1.1  Mit der vorgenommenen Abwägung und Behandlung der nachstehend aufgeführten Anregungen der öffentlichen Aufgabenträger und der Betroffenen besteht Einverständnis.

 

1.1.1  Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land Sachgebiet 23 wird zur Kenntnis genommen. Auf die vorgebrachten Bedenken wird in den "Vorbereitenden Untersuchungen" nun hingewiesen und klargestellt, dass die erforderlichen Abstimmungen und Gutachten im Rahmen der weiteren Planung für die Pegnitzgalerie durchzuführen bzw. zu erbringen sind.

Der bisher fehlende Hinweis auf die Trinkwassergewinnungsanlage Erlenstegen – Eichelberg wird in die vorbereitenden Untersuchungen aufgenommen.

 

1.1.2  Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land - Straßenverkehrsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Die bisherige textliche Darstellung gibt die Wegeführung korrekt wieder; die Möglichkeit einer früheren Zusammenführung der Wege dient nur als Hinweis.

 

1.1.3  Die Stellungnahme der StWL Städtische Werke Lauf GmbH wird zur Kenntnis genommen. Die vorbereitenden Untersuchungen werden um den mitgeteilten Prüfauftrag ergänzt, aber bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass aus städtebaulichen Gründen eine Bebauung/ Raumkante in der Sichartstraße erhalten bleiben muss.

 

1.1.4  Die Stellungnahme der N-ERGIE Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen und bei den weiteren Planungen berücksichtigt.

 

1.1.5  Die Belange der Telekom Deutschland GmbH werden zur Kenntnis genommen und bei den anstehenden Detailplanungen entsprechend berücksichtigt.

 

1.1.6  Die Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH, Immobilienbüro Nürnberg wird zur Kenntnis genommen und in den vorbereitenden Untersuchungen wird auf die Stellungnahme hingewiesen.

 

1.1.7  Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen und die Hinweise werden beim Beschrieb der jeweiligen Maßnahmen in die vorbereitenden Untersuchungen übernommen.

 

1.1.8  Der Hinweise von Herrn Thomas Löffler wird zur Kenntnis genommen. Auf die Notwendigkeit der Erstellung eines „Integrierten Verkehrskonzeptes“ – wie bereits im Rahmen des ISEK diskutiert- wird nochmals explizit hingewiesen, um so eine Abstimmung mit den Erkenntnissen des Verkehrskonzeptes im Rahmen der möglichen Detailplanung zu erreichen.

Der Hinweis bezüglich des Steges in Richtung Altstadt wird zur Kenntnis genommen und in die vorbereitenden Untersuchungen aufgenommen.

Der Hinweis bezüglich der Kreuzung Simonshofer/Hersbrucker Straße wird zur Kenntnis genommen. Eine Planung ist im Detail mit den Fachbehörden und Bürgern abzustimmen.

 

1.1.9  Der Hinweis von Herrn Markus Lüling wird zur Kenntnis genommen. In die vorbereitenden Untersuchungen wird ein Hinweis auf die Alltagsradler aufgenommen.

 

1.2  Die gem. § 141 BauGB durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen in „Lauf Mitte“ werden in der vorgelegten Form (Fassung vom 28.02.2013) zur Kenntnis genommen und die darin vorgestellten Sanierungsgründe und -ziele grundsätzlich gebilligt. Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 15 Jahren durchgeführt werden.

 

1.3 Für das im Lageplan zur Satzung gekennzeichnete Gebiet wird die förmliche Festlegung gem. § 142 Abs. 1 BauGB als Sanierungsgebiet Nr. 4 in „Lauf Mitte“ und die anliegende Sanierungssatzung gem. § 142 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

 

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beizufügen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und die ortsübliche Bekanntmachung der Satzung zu veranlassen.


1.4  Für das Sanierungsgebiet Nr. 4 in „Lauf Mitte“ wird ein Projektmanagement eingerichtet. Die Beauftragung ist vorerst für ein Jahr mit einer zu leistenden Wochenstundenzahl von 25 vorgesehen mit der Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre mit einer Wochenstundenzahl von 20.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Management auszuschreiben, das notwendige Büro zu suchen und einzurichten.

Die Maßnahme ist förderfähig im Rahmen der Städtebauförderung und in der Jahresanmeldung für das Jahr 2013 enthalten. Die Mittel stehen im Haushalt 2013 zur Verfügung.