Sitzung: 05.02.2013 BauA/002/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: FB 5/005/2013
Nach kurzer Diskussion besteht Übereinstimmung, dass grundsätzlich an den Festsetzungen in Bebauungsplänen festgehalten werden sollte. Es sei Aufgabe des Landratsamts Nürnberger Land als Genehmigungsbehörde auf eine konsequente Einhaltung zu achten und im Falle von Abweichungen entsprechend tätig zu werden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Landratsamt Nürnberger Land als Untere Bauaufsichtsbehörde darüber in Kenntnis zu setzen mit der Bitte um weitere Bearbeitung.