Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Nach kurzer Diskussion besteht Übereinstimmung, dass grundsätzlich an den Festsetzungen in Bebauungsplänen festgehalten werden sollte. Es sei Aufgabe des Landratsamts Nürnberger Land als Genehmigungsbehörde auf eine konsequente Einhaltung zu achten und im Falle von Abweichungen entsprechend tätig zu werden. 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz hält an der Festsetzung unter Punkt 7 des Bebauungsplans Nr. 79 „Vogelhof“ fest

 

„Für Dacheindeckungen sind nur nichtglänzende, rote oder braune Tonziegel oder nichtglänzende, rote oder braune Betondachsteine zulässig.“

 

Befreiungen hinsichtlich der Dacheindeckung werden nicht erteilt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Landratsamt Nürnberger Land als Untere Bauaufsichtsbehörde darüber in Kenntnis zu setzen mit der Bitte um weitere Bearbeitung.