Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Die Anfrage zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück
Fl.Nr. 486/17 der Gemarkung Veldershof, Stettiner Straße, wird abgelehnt, da
sich die im Bebauungsplan Nr. 1 „Kotzenhof“ festgesetzte Bebauung aufgrund der
vorhandenen Grundstücksteilungen nicht mehr realisieren lässt.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines kleineren, freistehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 486/17 der Gemarkung Veldershof wird in Aussicht gestellt.