Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Die Anfrage zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 486/17 der Gemarkung Veldershof, Stettiner Straße, wird abgelehnt, da sich die im Bebauungsplan Nr. 1 „Kotzenhof“ festgesetzte Bebauung aufgrund der vorhandenen Grundstücksteilungen nicht mehr realisieren lässt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines kleineren, freistehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 486/17 der Gemarkung Veldershof wird in Aussicht gestellt.