Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch der
bestehenden Scheune und der Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem
Grundstück Fl.Nr. 5 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wird erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen zu folgenden Abweichungen
von der Altstadtsatzung wird ebenfalls erteilt:
- Kniestock Hauptgebäude ca. 60 cm > max. 50 cm,
- Abstand Dachgaube zum Südgiebel ca. 1,26 m < 1,50
m.
Auf das durchgehende
Fensterband vom Dachgeschoss zum Spitzboden sollte zugunsten von zwei
Einzelfenstern verzichtet werden.
Einer Ablösung nicht nachweisbarer Stellplätze wird
zugestimmt.
Hinweis: Zur Dacheindeckung dürfen nur Biberschwänze und Kremper in rot oder Fleckton verwendet werden. Die Verwendung von Ortgangformziegel bei Biberschwanzeindeckung ist nicht zulässig.