Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch der bestehenden Scheune und der Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 5 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wird erteilt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu folgenden Abweichungen von der Altstadtsatzung wird ebenfalls erteilt:

 

- Kniestock Hauptgebäude ca. 60 cm > max. 50 cm,

- Abstand Dachgaube zum Südgiebel ca. 1,26 m < 1,50 m.

 

Auf das durchgehende Fensterband vom Dachgeschoss zum Spitzboden sollte zugunsten von zwei Einzelfenstern verzichtet werden.

 

Einer Ablösung nicht nachweisbarer Stellplätze wird zugestimmt.

 

Hinweis: Zur Dacheindeckung dürfen nur Biberschwänze und Kremper in rot oder Fleckton verwendet werden. Die Verwendung von Ortgangformziegel bei Biberschwanzeindeckung ist nicht zulässig.