Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen
zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf dem
Grundstück FlN
-
II (zweites
Vollgeschoss im DG) statt I,
-
Überschreitung
der GFZ,
- Überschreitung der Baugrenzen.