Beschluss:
Der Bauausschuss
beschließt:
Der Bauausschuss
versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses
mit Garage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 1030/11 der Gemarkungen
Weigenhofen, Im See 26, da die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 75 „Im See“
bezüglich
- Kniestock 75 cm
statt 50 cm,
- Flachdachgarage
ohne Begrünung
nicht eingehalten
werden.
Die Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes N
- Dachüberstand an der Traufe 50 cm statt 30
cm
- OK FFB bergseitig 30 cm statt 20 cm im Mittel
über natürlichem Gelände
-
werden in Aussicht
gestellt..
Eine Bankbürgschaft in Höhe von 500 € ist zur Sicherung der lt. Bebauungsplan erforderlichen Ortsrandeingrünung zu hinterlegen..