Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Bauausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 82/13 der Gemarkung Veldershof, Kuckuckswinkel 3, da die Festsetzung Nr. 11 des Bebauungsplans Nr. 79 „Vogelhof“– geschlossene Bauzeile zur St 2240 – nicht eingehalten wird.

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 79 „Vogelhof“ bezüglich der nördlichen Baugrenze kann in Aussicht gestellt werden.

 

Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 79 zum Ortgang „Vogelhof“ können in Aussicht gestellt werden unter der Maßgabe, dass - der der Ortgangüberstand auf 30 cm reduziert wird.

 

Hinweis:

Das Gartengerätehaus und die Garage als fensterlose Gebäudeteile > 3,50 m sind mit einer Wandbegrünung zu versehen.