Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Der Bauausschuss versagt das
gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem
Grundstück FlNr. 82/13 der Gemarkung Veldershof, Kuckuckswinkel 3, da die
Festsetzung Nr. 11 des Bebauungsplans Nr. 79 „Vogelhof“– geschlossene Bauzeile
zur St 2240 – nicht eingehalten wird.
Die Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 79 „Vogelhof“ bezüglich der nördlichen
Baugrenze kann in Aussicht gestellt werden.
Die Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 79 zum Ortgang „Vogelhof“ können in
Aussicht gestellt werden unter der Maßgabe, dass - der der Ortgangüberstand auf
30 cm reduziert wird.
Hinweis:
Das Gartengerätehaus und die Garage als fensterlose Gebäudeteile > 3,50 m sind mit einer Wandbegrünung zu versehen.