Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, den freien Trägern der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Lauf einen Qualitätszuschlag zu zahlen.

Dabei erhält jede Kindertageseinrichtung pro Kindergartengruppe eine Sonderzahlung, wenn der durchschnittliche Anstellungsschlüssel rückwirkend in der Zeit vom 01.01.2012 bis 31.08.2012 besser als 1 zu 11,5 vorgehalten wurde und seit dem 01.09.2012 besser als 1 zu 11,0 angeboten wurde und aktuell wird. Der Höchstbetrag von 11.700,-€ pro Kindergartengruppe wird ausbezahlt, wenn ein Anstellungsschlüssel von 1 zu 10 vorgehalten wurde bzw. wird. Liegt der durchschnittliche Anstellungsschlüssel zwischen den Werten von 1 zu 11,5 und 1 zu 10,0 bzw. 1 zu 11,0 und 1 zu 10,0 ist der Qualitätszuschlag anteilig gerechnet auszuzahlen.

Der Qualitätszuschlag wird vorerst bis zum Ende des Kindergartenjahres 2012/2013 ausbezahlt, so dass sich der Kinder- und Jugendausschuss im Frühjahr erneut mit dem Thema befassen wird, um die rechtliche Grundlage in Form der neuen Ausführungsvorschriften zum BayKiBiG bewerten zu können. Mögliche Konnexitätsansprüche der Stadt Lauf an der Pegnitz gegenüber dem Freistaat Bayern zu berücksichtigen.

Die Finanzierung erfolgt als überplanmäßige Ausgabe aus der Haushaltsstelle: 0.4649.7004.