Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Stadtrat Maschler kommt wieder in den Sitzungsraum.

 

Frau Schulz trägt vor, dass die Gemeinden gemäß Art. 94 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen und dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorzulegen haben. Der Bericht soll für Transparenz sorgen, wenn die Kommune an Unternehmen des privaten Rechts mit mindestens 5 v.H. unmittelbar oder auch nur mittelbar beteiligt ist.

Dieser Verpflichtung ist die Stadt Lauf a.d.Pegnitz mit der Erstellung des Beteiligungsberichtes 2011 nachgekommen.

 

Um den Bürgerinnen und Bürgern eine entsprechende Informationsmöglichkeit zu eröffnen, ist durch ortsübliche Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den öffentlich aufliegenden Beteiligungsbericht nehmen kann.

Der Beteiligungsbericht liegt der Sitzungsniederschrift als Anlage bei.