Herr Stadtrat Maschler kommt wieder in den Sitzungsraum.
Frau Schulz trägt vor, dass die Gemeinden
gemäß Art. 94 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung
(GO) jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen und dem Stadtrat zur
Kenntnisnahme vorzulegen haben. Der Bericht soll für Transparenz sorgen, wenn
die Kommune an Unternehmen des privaten Rechts mit mindestens 5 v.H.
unmittelbar oder auch nur mittelbar beteiligt ist.
Dieser Verpflichtung ist die Stadt Lauf a.d.Pegnitz mit der Erstellung
des Beteiligungsberichtes 2011 nachgekommen.
Um den Bürgerinnen und Bürgern eine entsprechende
Informationsmöglichkeit zu eröffnen, ist durch ortsübliche Bekanntmachung
darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den öffentlich aufliegenden
Beteiligungsbericht nehmen kann.
Der Beteiligungsbericht liegt der Sitzungsniederschrift als Anlage bei.