Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, den Bedarf nach Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG für die Eckert´sche Kindergartenstiftung von zwei Kindergartengruppen mit je 25 Plätzen und einer Gruppe für unter Dreijährige mit 16 Plätzen rückwirkend zum 01.09.2012 anzuerkennen und die Betriebskostenförderung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.