Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt den Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 80 der Gemarkung Weigenhofen, „Im See“, ab, da es sich noch um Außenbereich handelt und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung fehlen.

 

Dem Antragsteller wird empfohlen, den Antrag zurückzunehmen und erneut einzureichen, wenn der Bebauungsplanentwurf Planreife erlangen hat.