Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5

Herr Zenger bezieht sich auf die vorhergehenden Beratungen zu diesem Vorhaben, das abgelehnt werden musste, da sich das Grundstück im Außenbereich befindet, der Bauherr nicht privilegiert ist und das Vorhaben nicht der Landwirtschaft dient, öffentliche Belange beeinträchtigt sind und die Erschließung über den öffentlichen Feld- und Waldweg nicht ausreichend ist. Die Verwaltung hat daher verschiedene Varianten ausgearbeitet, wie das Vorhaben realisiert werden könnte. Diese sind aus Sicht des Bauherrn jedoch nicht zielführend.

 

Im Anschluss an die Ortsbesichtigung wird die Sitzung im Sitzungssaal fortgesetzt.

 

Vorsitzender begrüßt die Zuhörer zur 5. Bauausschuss-Sitzung. Das Gremium ist beschlussfähig. Mit dem Inhalt der Tagesordnung besteht Einverständnis.

 

Der Inhalt der Niederschrift über die 4. Bauausschuss-Sitzung wird mit 13 : 0 Stimmen genehmigt.

 

Anschließend bittet Vorsitzender um Wortmeldung zum TOP Ö1.

 

Grundsätzlich besteht Übereinstimmung darüber, dass es dem Bauherren ermöglicht werden soll, das Bauvorhaben zu realisieren. Dazu muss eine gemeinsame Lösung unter Berücksichtigung aller Zwangspunkte und Einhaltung der Rechtsvorschriften gefunden werden. Dafür ist es notwendig, zur Beurteilung eine fachmännische Planung vorzulegen.

 

Das Vorhaben ist daher zum jetzigen Zeitpunkt aus formalen Gründen zur Fristenwahrung abzulehnen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 164 der Gemarkung Oedenberg, Nähe Simmelberger Hauptstraße wird abgelehnt, da sich das Grundstück im Außenbereich befindet, der Bauherr nicht privilegiert ist und das Vorhaben nicht der Landwirtschaft dient, öffentliche Belange beeinträchtigt sind, da die Fläche im FNP als „Grünfläche“ dargestellt ist und die Erschließung über den öffentlichen Feld- und Waldweg nicht ausreichend ist.