Sitzung: 20.11.2012 KuSAS/006/2012
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: FB 1/114/2012
Beschluss:
Der
Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
Der Stadtrat beschließt die Errichtung eines städtischen Kunstrasenplatzes für den Fußballsport auf dem städtischen Gelände westlich der Schützenstraße (bisherige Bezeichnung „Alm“), um ausreichende Spiel – und Trainingsflächen für den Fußballsport im Gebiet der Stadt Lauf langfristig weiter zu entwickeln und entsprechend sicherzustellen. Als Investitionssumme werden nach Kostenschätzung rund 400.000 € veranschlagt. Die notwendigen Mittel sind unter der HHSt 1.5619.9500 zur Verfügung zu stellen (bisher vorgesehene HHSt. 1.5500.9880).
Der Gesamtbetrag
beinhaltet die Errichtung der Sportanlage, einschließlich der erforderlichen
Erdarbeiten (Nivellierung), sowie eine Beleuchtungsanlage und die notwendige
Einfriedung.
Über die
beantragte Übernahme der Trägerschaft durch den SK Lauf e.V. 1904 entscheidet
der Sport- und Kulturausschuss bis Frühjahr 2013. Hierzu ist vom SK Lauf
rechtzeitig ein breites Nutzungskonzept für Vereine und Schulen vorzulegen. In
dieses ist die Regelung der Platzbetreuung einschließlich der dafür
erforderlichen Unterhaltskosten mit einzubeziehen.
Der Aufwand der
laufenden, durchschnittlichen jährlichen Unterhaltskosten (nach einschlägigen
Erfahrungswerten) ist noch in Erfahrung und den Gremien zur Kenntnis zu bringen
und zukünftig in die kommenden Haushalte mit einzustellen.
Zur Projektrealisierung
und Umsetzung in 2013 wird eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadt Lauf,
des SK Lauf und des SK Heuchling eingerichtet.
Alle notwendigen
fachlichen Beratungen und Beschlüsse zur Errichtung dieses Projektes erfolgen
zukünftig im Bauausschuss, bzw. werden dort vorberaten und dem Stadtrat zur
endgültigen Beschlussfassung mit einer entsprechenden Empfehlung vorgelegt.
Den Mitgliedern des Kultur- und Sportausschuss ist laufend über den Stand der Projektrealisierung zu berichten.
Vorausgesetzt wird die baurechtliche
Zustimmung der Gemeinde Rückersdorf.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Weitere zu veranlassen.