Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Der Bausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen
zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 419/8 der
Gemarkung Günthersbühl, Hallerweg 8, unter der Maßgabe, dass die
Flachdachgauben als abgeschleppte Dachgauben oder Satteldachgauben mit einer Dacheindeckung in
naturroten Dachsteinen oder Dachziegeln erfolgen.
Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes N
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Dachgaube 4,09 m statt max. 4,0 m,
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Seitenverhältnis 1:1,12 statt 1:1,2,
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Carport außerhalb des Baufensters,
wird zugestimmt.