Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Bausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 419/8 der Gemarkung Günthersbühl, Hallerweg 8, unter der Maßgabe, dass die Flachdachgauben als abgeschleppte Dachgauben oder Satteldachgauben mit einer Dacheindeckung in naturroten Dachsteinen oder Dachziegeln erfolgen.


Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 92 „Nuschelberg“

 

-       Dachgaube 4,09 m statt max. 4,0 m,

-           Seitenverhältnis 1:1,12 statt 1:1,2,

-           Carport außerhalb des Baufensters,

 

wird  zugestimmt.