Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

a)   Das mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 24.07.2012 eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des Tekturplans Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 65 „Gewerbegebiet Wetzendorf – Ost“ wird eingestellt.

 

b)   1.   Der Bebauungsplan Nr. 65 „Gewerbegebiet Wetzendorf – Ost“ wird durch einen Tekturplan gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) geändert.

 

2.   Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem Entwurfsplan

vom 13.11.2012.

 

3.   Der Geltungsbereich des Tekturplans wird als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt.

 

4. Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplan

Nr. 65 „Gewebegebiet Wetzendorf – Ost““.

 

5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzu-

machen. Außerdem ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und

die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durch-

zuführen.