Sitzung: 13.11.2012 BauA/011/2012
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: FB 5/072/2012
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
a) Das
mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom
b) 1. Der Bebauungsplan Nr. 65
„Gewerbegebiet Wetzendorf – Ost“ wird durch einen Tekturplan gemäß den
Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) geändert.
2. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem
Entwurfsplan
vom
3. Der Geltungsbereich des Tekturplans wird als Gewerbegebiet gemäß
§ 8 BauNVO festgesetzt.
4. Der Tekturplan erhält die
Bezeichnung „Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplan
Nr. 65 „Gewebegebiet
Wetzendorf – Ost““.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2
Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzu-
machen. Außerdem ist die öffentliche
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und
die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durch-
zuführen.