Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Herr Zenger führt aus, dass der Bebauungsplan Nr. 1 „Kotzenhof“ gilt und der bestehende Flachdachbungalow abgebrochen und stattdessen ein Doppelhaus mit zurückgesetztem Terrassengeschoss mit Flachdach, somit zweigeschossig, 13,7 m x 17 m, errichtet werden soll. Durch die Hanglage wird das Gebäude an der Südseite dreigeschossig. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nur eingeschossige Gebäude, bezogen auf das Straßenniveau, zulässig. Außerdem werden die Baugrenzen nach Süden und Westen um jeweils ca. 2,9 m überschritten. Aus städtebaulicher Sicht könnte das Einvernehmen zwar erteilt werden, da in der Nachbarschaft bereits ähnliche Maßnahmen durchgeführt wurden. Allerdings sind aufgrund der massiven Abweichungen vom Bebauungsplan nachbarliche Belange wesentlich berührt. Eine Einwendung des westlichen Nachbarn liegt auch bereits vor. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Anfrage in der vorgelegten Form abgelehnt werden. Die notwendigen Befreiungen können nur in Abstimmung mit den betroffenen Nachbarn erteilt werden.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt die Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück FlNr. 478/13 der Gemarkung Veldershof, Breslauer Str. 39, in der vorgelegten Form ab, die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes so weitgreifend sind, dass nachbarliche Belange wesentlich berührt werden.