Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Herr Zenger führt aus, dass der Bebauungsplan Nr. 39 „An der Waldluststraße“ gilt und 5 Reihenhäuser, II+D, Satteldach 25° errichtet werden sollen. Zulässig sind Einzelhäuser mit maximal drei Vollgeschossen. Der Stellplatznachweis in Form von Senkrechtparkern an der Dr.-Völker-Straße kann ausnahmsweise akzeptiert werden, da dieser Bereich als verkehrsberuhigt ausgewiesen ist. Da aus städtebaulicher Sicht keine Einwände bestehen und nachbarliche Belange nicht betroffen sind, sollten die notwendigen Befreiungen in Aussicht gestellt werden. Eine entsprechende Grünordnung ist vorzunehmen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das Einverständnis zur Errichtung von 5 Reihenhäusern mit 10 Garagen/Carports bzw. Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 989 der Gemarkung Lauf, Martin-Luther-Straße, in der vorgelegten Form.

Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans

- Reihenhäuser statt Einzelhäuser,

- Garagen außerhalb der Baugrenzen,

werden in Aussicht gestellt.

 

Eine entsprechende Grünordnung gemäß Bebauungsplan ist vorzunehmen.