Herr Zenger führt aus, dass die bestehende Wohnung in eine Praxis für Physiotherapie umgenutzt werden soll, die an 2 bis 3 Tagen pro Woche als Bestellpraxis betrieben wird. Nachdem kein erhöhter Besucherverkehr zu erwarten ist, kann einer Ablösung des zusätzlich benötigten Stellplatzes zugestimmt werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einverständnis zur Nutzungsänderung einer
Wohnung zu einer Praxis für Physiotherapie auf dem Grundstück FlNr. 89 der
Gemarkung Lauf, Hellergasse 1.
Der Ablösung zusätzlich benötigter Stellplätze wird zugestimmt.