Sitzung: 16.10.2012 BauA/010/2012
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: FB 5/067/2012
Herr Hammerlindl erläutert ausführlich die Arbeitsunterlage und bittet das Gremium um Beratung, ob für die beantragte Maßnahme die erforderlichen Mittel in Höhe von 30.000 € in den Haushaltsentwurf 2013 eingestellt werden sollen.
Frau Neidl ergänzt, dass es sich beim Brunnenweg um einen öffentlich gewidmeten, nicht ausgebauten Feld- und Waldweg handelt und die Anlieger für den Unterhalt zuständig sind. Die Stadt Lauf unterhält den Weg auf freiwilliger Basis.
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Der Bauausschuss lehnt den Antrag der Eigentümer Brunnenweg auf Staubfreimachung aus Konsequenzgründen ab, da es sich um einen öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweg handelt, für dessen Unterhalt die Anlieger zuständig sind.