Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Frau Nürnberger erläutert ausführlich die Beschlussvorlage. Nachdem die Grundzustimmungserklärung vorliegt, wären die Voraussetzungen zur Fassung des Aufstellungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gegeben. Nachdem die Stadtverwaltung darüber informiert wurde, dass die bestehende Halle auf dem Grundstück FlNr. 272 der Gemarkung Dehnberg weiterhin für den forstwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden und kein Rückbau erfolgen soll, steht dies eventuell im Widerspruch zu Nr. 2 der Grundstimmungserklärung.

 

Aufgrund zahlreicher Wortmeldungen, in denen die Mitglieder ihren Unmut über das Verhalten der Fa. Scharrer äußern, herrscht mehrheitlichÜbereinstimmung darüber, dass der Rückbau des Betriebes an der jetzigen Stelle grundsätzlich die Voraussetzung dafür war, überhaupt in das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

 

Herr Stadtrat Felßner ist der Ansicht, dass es sich um zwei verschiedene Nutzungen handelt, die unabhängig voneinander betrachtet werden müssen. Zum einen handelt es sich um einen gewerblichen Betrieb auf den Grundstücken FlNr. 290 und 291 und zum anderen um einen privilegierten, forstwirtschaftlichen Betrieb mit ca. 20 ha. Wald. Das berechtigt zur Errichtung einer Halle im Außenbereich und es macht keinen Sinn, eine bestehende Halle, bei der es sich im Moment zwar anscheindend um einen ungenehmigten Bau handelt, rückzubauen und im Rahmen der Privilegierung wieder neu zu errichten.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Fa. Scharrer Holzhandel GbR einen Entwurf eines Durchführungsvertrags als Voraussetzung zur Schaffung von Baurecht vorzubereiten, in dem sich die Fa. Scharrer Holzhandel GbR ausdrücklich zum Rückbau der Anlagen auf dem Grundstück FlNr. 272 der Gemarkung Dehnberg verpflichtet.


 

Frau Stadträtin Hoyer-Neuß verlässt um 17.05 Uhr den Sitzungssaal.