Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Zweifamilienhauses auf den Grundstücken FlNr. 85/116 und 85/75 der Gemarkung Veldershof wird in Aussicht gestellt mit der Maßgabe, dass
- die Höhenlage des Gebäudes an die Nachbarbebauung angeglichen wird (mind. 30 cm tiefer) und
- die Anordnung der Stellplätze den einschlägigen Vorschriften entspricht.
Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 79 „Vogelhof“
- Einzelhaus statt Doppelhaus
wird ebenfalls in Aussicht gestellt.