Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung
eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück
FlN
Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes N
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Baukörper außerhalb der Baugrenzen
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DN 45 ° statt 46°- 50°
wird zugestimmt.