Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Die Anfrage zur Errichtung einer Doppelhaushälfte in der vorgelegten
Form wird zurückgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den betroffenen Grundstückseigentümern über eine Grundstücksarrondierung zur Verbesserung der städtebaulichen Situation zu verhandeln.