Sitzung: 27.09.2012 StR/008/2012
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0
Vorlage: FB 5/058/2012
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern vom
Stellungnahme der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zu einzelnen Punkten des Entwurfs:
5.2 Einzelhandelsgroßprojekte
Die Zulässigkeit von Nahversorgungsbetrieben bis 1200 m² Verkaufsfläche in allen Gemeinden wird kritisch betrachtet. Es muss gewährleistet werden, dass Flächenausweisungen in integrierter Lage erfolgen und Abweichungen zur Ausweisung in städtebaulichen Randlagen restriktiv behandelt werden.
Die Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekten mit innenstadtrelevanten Sortimenten in allen Zentralen Orten wird abgelehnt. Dies kann bayernweit zu einer Zunahme der Verkaufsflächen in diesem Sortimentsbereich führen und sich negativ auf die Vitalität der Stadtkerne auswirken. Die Zulässigkeit derartiger Einzelhandelsgroßprojekte sollte sich an den Regelungen für Einzelhandelsgroßprojekten, die überwiegend dem Verkauf von Waren des sonstigen Bedarfs dienen, orientieren.
6.2 Windkraft und Photovoltaik
Die Übertragung der Verpflichtung zur Erstellung von Steuerungskonzepten zur Ausweisung von Vorranggebieten von Windkraftanlagen an die Regionalen Planungsverbände wird begrüßt.