Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Das Landratsamt Nürnberger Land hat mit Schreiben vom 20.06.2012 festgestellt, dass für das im Jahr 1999/2000 errichtete Anwesen mit sechs Wohneinheiten anstatt der geforderten zwölf notwendigen Stellplätze tatsächlich nur acht nachgewiesen sind und daher vier weitere entweder nachzuweisen oder abzulösen sind. Der Bauträger als Antragsteller als Rechtsnachfolger existiert mittlerweile nicht mehr, so dass die Wohnungseigentümer zum Nachweis verpflichtet sind.

 

Mit Schreiben vom 27.08.2012 beantragen die betroffenen Eigentümer jetzt die kostenfreie Ablösung dieser Stellplätze.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Ablösung von vier Stellplätzen zu, da sie nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden können.

 

Der Bauausschuss lehnt den Verzicht auf eine kostenfreie Ablösung aus Konsequenzgründen ab.