Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Herr Zenger führt aus, dass eine Genehmigung im Freistellungsverfahren erteilt und anlässlich einer Ortsbesichtigung durch die Bauaufsichtsbehörde festgestellt wurde, dass das Gebäude planabweichend errichtet wurde. Da die nördliche Baugrenze überschritten wird, sind die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 50 „Tucherweg/Siedlerstraße“ nicht mehr eingehalten, so dass das Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu einem Wohnhausneubau und einen Anbau an ein bestehendes Gebäude in der vorgelegten Form auf dem Grundstück FlNr. 453/21 der Gemarkung Heuchling, Geuderstr. 25, in der vorgelegten Form.

 

Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebaungsplans Nr. 50 „Tucherweg/Siedlerstraße“

 

- Überschreitung der nördlichen Baugrenze um 2 m

 

wird zugestimmt, da dies städtebaulich vertretbar ist und das Sichtdreieck freigehalten wird.