Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Herr Zenger führt aus, dass in einem „Allgemeinen Wohngebiet“ die Nutzung einzelner Räume für freiberufliche Tätigkeiten grundsätzlich zulässig sind. Obwohl einzelne Nachbarn und die Hausverwaltung bereits Einwendungen vorgebracht haben, kann das gemeindliche Einvernehmen aus baurechtlicher Sicht nicht versagt werden. Ein eventueller Stellplatzmehrbedarf ist durch das Landratsamt Nürnberger Land zu ermitteln.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Mehrzeckraums in einen Behandlungsraum für Physiotherapie und Osteopathie auf dem Grundstück FlNr. 398/3 der Gemarkung Heuchling, Löffelholzstr. 5.

 

Das Landratsamt Nürnberger Land wird gebeten, den eventuellen Stellplatzmehrbedarf zu ermitteln.

 

Auf die Nachbareinwendungen wird hingewiesen.