Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Herr Zenger erläutert das Bauvorhaben, das planungsrechtlich nur bedingt möglich und städtebaulich wegen der Lage direkt am Ortseingang bedenklich ist. Das Hauptproblem ist jedoch die Erschließung über den öffentlichen Feld- und Waldweg, auf dem ein Begegnungsverkehr aufgrund der vorhandenen Ausbaubreite nicht möglich ist. Der Antragsteller hat zwar angekündigt, den Weg auf seine Kosten ausbauen zu wollen, Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass dieser Weg auch durch andere Anlieger genutzt werden kann und dadurch Begehrlichkeiten entstehen könnten.

 

Die Verwaltung steht diesen Einrichtungen grundsätzlich positiv gegenüber, hat jedoch aufgrund der vorgenannten Gründe große Bedenken zur Errichtung der Anlage an dieser Stelle. Es sollte daher nach einem Alternativgrundstück gesucht werden, das besser dafür geeignet ist.

 

Herr Stadtrat Mayer denkt, dass es schwierig ist, andere geeignete Flächen für das Vorhaben zu finden. Er befürwortet das Vorhaben auch wegen des Synergieeffektes mit dem Reit- und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. und denkt, dass das Problem aus städtebaulicher Sicht lösbar ist.

 

Herr Stadtrat Ittner spricht sich aus Gleichbehandlungsgründen mit früheren Antragsstellern gegen eine Zustimmung aus. Die Änderung des FNP wäre sehr aufwändig und es gibt sicherlich Alternativen. Außerdem befindet sich das Grundstück in der Nähe zur Pegnitz.

 

Herr Hammerlindl ergänzt, dass hier kein Kanalanschluss vorhanden ist.

 

Herr Pohl schlägt als Alternative den Bauhoflageplatz neben der Kläranlage vor.

 

Vorsitzender erwidert, dass die eigenen Flächen für eventuelle Entwicklungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden sollten.

 

Herr 3. Vorsitzender Schweikert ist der Meinung, dass durch die Errichtung eines solchen Platzes gleichzeitig die Grüngutannahme „Im Reis“ dorthin verlagert werden könnte.

 

Vorsitzender antwortet, dass es sich hier um eine Annahmestelle für Gartenabfälle aus der Bevölkerung im Rahmen der Abfallwirtschaft des Landkreises handelt, während der Antragsteller einen gewerblichen Betrieb betreibt. Allerdings sei eine Zusammenarbeit durchaus denkbar.

 

Vorsitzender schlägt abschließend vor, die Verwaltung zu beauftragen, mit den Antragstellern zielführende Gespräche zu führen.

 

Damit besteht Einverständnis.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss befürwortet grundsätzlich die Einrichtung eines „Platzes zur Grüngutannahme und Rückführung für den Stoffkreislauf“.

 

Allerdings ist die Errichtung auf dem Grundstück FlNr. 136/10 der Gemarkung Heuchling, Nähe Hersbrucker Straße, planungsrechtlich nur bedingt möglich (Darstellung im FNP als „Grünfläche/Sport“) und städtebaulich direkt am Ortseingang bedenklich. Außerdem ist die Erschließung über den öffentlichen Feld- und Waldweg von 3 m Breite für das zu erwartende Verkehrsaufkommen mit Begegnungsverkehr nicht gesichert.