Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports mit Abstellraum auf dem Grundstück FlNr. 59/2 der Gemarkung Veldershof, Kornblumenweg 5, da durch das bestehende Wohnhaus gemäß Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 5 „Wochenendhausgebiet Veldershof“ die maximal überbaubare Fläche von 40 m² ausgeschöpft ist und weitere bauliche Anlagen nicht mehr zulässig sind bzw. Nebenanlagen generell unzulässig sind.

 

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 5 „Wochenendhausgebiet Veldershof“ kann aus Konsequenzgründen nicht erteilt werden.