Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Herr Zenger führt aus, dass der Betrieb eines Cafés in einem Mischgebiet zulässig ist. Allerdings sollte durch das Landratsamt geprüft werden, ob sich durch die Häufung von Gaststätten/Cafés in diesem Bereich eine Beeinträchtigung für die umliegende Wohnnutzung ergibt. Nach dem Planungsrecht kann das gemeindliche Einvernehmen jedoch nicht versagt werden. Möglicherweise steht jedoch das Gewerberecht oder die Bauordnung entgegen. Herr Zenger ergänzt, dass Nachbarn bereits Einwendungen vorgebracht haben. Deshalb sollten die Betriebszeiten Bestandteil der Baugenehmigung sein. Bei einem eventuellen Stellplatzbedarf kann einer Ablöse zugestimmt werden.

 

Herr 3. Bürgermeister Schweikert bittet darauf zu achten, dass keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden und dadurch eine Verschmelzung mit der angrenzenden Gaststätte erfolgt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Ladens in ein Café auf dem Grundstück FlNr. 213 der Gemarkung Lauf, Hersbrucker Str. 2, weil sich die Nutzung nocheinfügt.

 

Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse für die Nachbarschaft müssen gewährleistet sein.

 

Es darf keine Verschmelzung mit der unmittelbar angrenzenden bestehenden Gaststätte erfolgen.

 

Die beantragten Betriebszeiten von 8.00 Uhr bis 1.00 Uhr sollen in die Baugenehmigung aufgenommen werden.

 

Einer Ablösung zusätzlich notwendiger Stellplätze wird zugestimmt.

 

Auf die Nachbareinwendungen wird hingewiesen.


 

Herr Stadtrat Kern hat den Sitzungssaal um 15.55 Uhr verlassen.

 

Herr Stadtrat Grand hat gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.