Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Herr Zenger führt aus, dass das Bebauungsplanverfahren aufgrund der Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil nun entscheidungsreif ist und weitergeführt werden soll und verweist auf die Arbeitsunterlage.

 

Für Herrn Stadtrat Offenhammer ist der Bebauungsplan Nr. 93 noch nicht entscheidungsreif, da er nur Wohnbebauung vorsieht und im Rahmen des Verfahrens die Parkplatznutzung nicht geprüft wurde. Wenn man sich darüber einig ist, dass man zumindest versuchen will, dort Parkplätze unterzubringen, muss dies im Rahmen dieses Verfahrens geprüft werden. Er regt deswegen eine Prüfung durch die Verwaltung an, wie der Bebauungsplan aussehen müsste, wenn dort Parkplätze in welcher Form auch immer errichtet werden sollen.

 

Herr Zenger antwortet, dass nicht bekannt ist, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Verträglichkeit mit der angrenzenden Wohnbebauung sicherzustellen. Hier müsste ein weiteres Gutachten beauftragt werden.

 

Herr Offenhammer möchte, dass die Verwaltung eine Planung für diesen Bebauungsplan vorlegt, der eine Alternativnutzung mit einer Teilfläche für Parkplätze vorsieht. Auf dieser Basis kann dann wieder in das Verfahren gegangen werden. Das bedeutet aber, dass heute kein Beschluss gefasst werden kann.

 

Herr Zenger erwidert, dass der Eigentümer einen gewissen Vertrauensschutz hat und die Festsetzungen des Bebauungsplan so gefasst sind, dass eine konfliktfreie Wohnbebauung zum Krankenhaus möglich ist.

 

Herr Stadtrat Offenhammer schlägt vor, die Beschlussfassung zurückzustellen und die Verwaltung zur Ausarbeitung eines Konzeptes zu beauftragen, wie dort eine Parkplatzfläche in der Größenordnung der bisherigen Kapazität untergebracht werden könnte und möglichst in der nächsten Sitzung vorzulegen.

 

Vorsitzender weist darauf hin, dass es dann wieder zu einer zeitlichen Verzögerung des gesamten Verfahrens kommt.

 

Herr Stadtrat Kern erinnert daran, dass der Bebauungsplan mit der Festsetzung Wohnbebauung einstimmig beschlossen wurde und weist auf mögliche Entschädigungsansprüche durch den Eigentümer hin.

 

Vorsitzender weist nochmals daraufhin, dass sich durch ein neues Prüfverfahren Konsequenzen ergeben können und eine zeitliche Verzögerung eintritt.

 

Das Gremium fasst daraufhin folgenden


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.      Es wird zur Kenntnis genommen, dass währen der 1. und 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Einwendungen zur Planung von der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH vorgebracht wurden. Den Einwendungen wurden durch entsprechende Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanes Rechnung getragen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der 3. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

2.      Es wird zur Kenntnis genommen dass im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange von folgenden Beteiligten Stellungnahmen abgegeben wurden:

- Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde
- Planungsverband Industrieregion Mittelfranken
- Staatliches Bauamt Nürnberg – Straßenbau
- Städt. Werke Lauf GmbH
- Polizeiinspektion Lauf
- Vermessungsamt Nürnberg-Außenstelle Hersbruck

Vom Wasserwirtsachtsamt Nürnberg, Der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH und Kabel Deutschland wurden Hinweise zur Planung vorgebracht, die während der Umsetzung berücksichtigt werden.

Zu den vom Landratsamt Nürnberger Land vorgebrachten Äußerungen wird festgestellt:

Die Anregungen und Hinweise zum Immissionsschutz und der technischen Abteilung sowie der Tiefbauabteilung wurden in den Bebauungsplan aufgenommen.

Zu den Einwendungen der Unteren Naturschutzbehörde wird festgestellt, dass die Planung des Ersatzparkplatzes des Krankenhauses Lauf unter Inanspruchnahme der Biotopfläche nicht weiter verfolgt wird. Das Biotop bleibt damit vollständig erhalten. Eine artenschutzrechtliche Betrachtung durch einen Fachgutachter hat ergeben, dass auf die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung verzichtet werden kann, da eine Beeinträchtigung geschützter Arten nicht erkennbar ist.

3.      Der Bebauungsplan Nr. 98 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Westlich der Simonshofer Straße“ vom 08.06.2010 in der Fassung der letzten Änderung vom 24.07.2012 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.7.2011 (BGBl. I S. 1509), und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

 

 

S a t z u n g

 

für den Bebauungsplan Nr. 98 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet
„Westlich der Simonshofer Straße“

§ 1

 

(1)  Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 98 gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 08.06.2010 in der Fassung der letzten Änderung vom 24.07.2012.

(2)  Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

§ 2


Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft."

 

  1. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 


 

Herr Stadtrat Mayer hat gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.