Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Eigentumswohnanlage (4 Wohneinheiten) auf dem Grundstück FlNr. 446 der Gemarkung Kotzenhof, Alt Kotzenhof 4, weil sich das Gebäude nach § 34 einfügt.

 

Die notwendige Erschließung wird durch eine Widmungsänderung eines Teilbereiches der FlNr. 487/5 vom öffentlichen Feld- und Waldweg zur Ortsstraße und durch einen entsprechenden Ausbau des Weges im Bereich der Zufahrt (Kosten muss der Bauherr übernehmen) sichergestellt.

 

Die Müllentsorgung muss mit dem Entsorgungsunternehmen abgeklärt werden.

 

Aufgrund der Ortsrandlage am stark frequentierten öffentlichen Feld- und Waldweg ist im Bereich der Garagen bzw. Stellplätze und des Mülltonnenstellplatzes eine dichte Anpflanzung vorzunehmen und in den Plänen darzustellen.