Sitzung: 28.06.2012 StR/006/2012
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0
Vorlage: FB 1/059/2012
Beschluss:
Der Stadtrat begutachtet die nachfolgende, neugefasste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Lauf an der Pegnitz und beschließt, diese Satzung zu erlassen.
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten
der Stadt Lauf an der Pegnitz vom
Die Stadt Lauf a. d. Pegnitz erlässt auf
Grund von Art. 2 Abs.1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom
Art. 1
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt
geändert:
a) Es wird folgender neuer § 6 eingefügt:
„§ 6 Beitragsentlastung“.
b) Der bisherige § 6 „Vorübergehende
Abmeldung“ wird zu § 7.
2. Nach § 5 wird folgender neuer § 6
eingefügt:
„§ 6
Beitragsentlastung
(1) Im letzten Kindergartenjahr, welches der Vollzeitschulpflicht nach
Art. 35 f., 37 ff. des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen (BayEUG) unmittelbar vorausgeht, wird die Gebühr nach § 3 Abs.
1 Nr.1 ab
(2) Eine Zurückstellung vom Schulbesuch nach Art 37 Abs. 2 BayEUG
unterbricht die Beitragsentlastung ab Zugang des dem zurückstellenden
Bescheides folgenden Monats bis zum Beginn des tatsächlich letzten
Kindergartenjahres. Die bis zur Zurückstellung gewährte Beitragsentlastung ist
nicht zurückzuzahlen. Die Gebührenschuldner haben die Kindertageseinrichtung
unverzüglich über die Zurückstellung des Kindes nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG zu
informieren.“
3. Der bisherige § 7 „Inkrafttreten“ wird zu § 8.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung mittels
ordentlicher Anbringung an den städtischen Anschlagtafeln (Aushang) gemäß §34
der Geschäftsordnung in Kraft.