Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Herr Zenger führt aus, dass für dieses Gebiet kein Bebauungsplan existiert. Somit ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen, d.h. es muss sich nach Art und Maß der Nutzung einfügen. Nachdem von Anliegern Einwendungen vorgebracht wurden, wurden Vergleiche bezüglich der GRZ durchgeführt. Der Altbestand verfügte über eine GRZ von 0,24, weitere Gebäude in der Umgebung verfügen über eine GRZ von 0,3 und 0,33.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wurde in der Bauausschuss-Sitzung am 13.03.2012 versagt, weil sich das Gebäude bei einer Überbauung mit 520 m² und einer GRZ von 0,42 nicht einfügt. In Bezug auf die vorhandene Bebauung wurde eine GRZ von 0,32 vorgegeben.

 

Daraufhin fand ein Ortstermin mit Vertretern des Landratsamtes Nürnberger Land statt. Das Landratsamt kam zu der Auffassung, dass das Gebäude zwar groß dimensioniert ist, aber eine ausschließliche Betrachtung über die GRZ als Kriterium einer Einfügung nicht maßgeblich ist. Maßgebend sind vielmehr Höhenentwicklung, Kubatur und überbaute Fläche. In einem weiteren Gespräch mit den Bauherren wurde gebeten, einen Kompromissvorschlag vorzulegen.

 

Die Bauherren haben daraufhin am 18.05.2012 geänderte Pläne vorgelegt, in denen das Gebäude besonders in der Breite reduziert wurde. Die überbaute Fläche beträgt jetzt 466 m² (GRZ 0,37) und ist damit kleiner als das Gebäude Urlasstr. 10 mit 536 m² bzw. die Gebäude auf dem ehemaligen Brauereigebäude mit jeweils 545 m².

 

Wie bereits bei der ersten Planung wurden allerdings auch zu dieser Planung wieder Einwendungen durch Anlieger bezüglich Größe, fehlender Einfügung und Tiefgarageneinfahrt vorgebracht.

 

Eine weitere, überarbeitete Planung wurde am 06.06.2012 vorgelegt. An der Westfassade wurden die Vorsprünge entfernt, so dass sich insgesamt eine ruhigere Fassadengestaltung ergibt. Rücksprünge befinden sich nur noch im Bereich der Terrassen. Der Abstand zur westlichen Grenze beträgt nun mindestens 9 m. Die Dachneigung wurde nochmals reduziert (10 °). Dadurch entsteht eine Firsthöhe von ca. 10,20 m (vorher 11 m). Bei der Grundfläche ergeben sich dadurch keine Änderungen.

 

Aufgrund der vom Landratsamt Nürnberger Land angestellten Betrachtungsweise schlägt die Verwaltung vor, zu der am 06.06.2012 vorgelegten Planung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 1519/18 der Gemarkung Lauf, Nelkenstr. 9, in der geänderten Form mit einer überbauten Fläche von 466 m², weil sich das Gebäude nach Art und Maß der Nutzung gem. § 34 BauGB einfügt.