Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück FlNr. 1030/17 der Gemarkung Weigenhofen, Im See.
Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 75 „Im See“, bezüglich
- Überschreitung der GRZ 0,39 statt 0,38,
- Fußbodenoberkante EG 36 cm über Gelände statt max. 30 cm,
- Dachüberstand Ortgang 30 cm statt 20 cm,
- Dachüberstand Traufe 50 cm statt 30 cm,
- Breite der Einzelgauben 1,60 m bzw. 1,70 m statt 1,50 m,
- Abstand der Gauben zum Ortgang 1,50 m statt mind. 2,0 m,
- Gauben in liegendem Format statt in stehendem Format,
wird zugestimmt, da bei der bereits bestehenden Doppelhaushälfte die gleichen Befreiungen erteilt wurden und eine Anpassung städtebaulich notwendig ist.