Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück FlNr. 1030/17 der Gemarkung Weigenhofen, Im See.

 

Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 75 „Im See“, bezüglich

 

- Überschreitung der GRZ 0,39 statt 0,38,

- Fußbodenoberkante EG 36 cm über Gelände statt max. 30 cm,

- Dachüberstand Ortgang 30 cm statt 20 cm,

- Dachüberstand Traufe 50 cm statt 30 cm,

- Breite der Einzelgauben 1,60 m bzw. 1,70 m statt 1,50 m,

- Abstand der Gauben zum Ortgang 1,50 m statt mind. 2,0 m,

- Gauben in liegendem Format statt in stehendem Format,

 

wird zugestimmt, da bei der bereits bestehenden Doppelhaushälfte die gleichen Befreiungen erteilt wurden und eine Anpassung städtebaulich notwendig ist.