Sitzung: 15.05.2012 BauA/005/2012
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: FB 5/033/2012
Beschlussvorschlag:
1. Es wird festgestellt, dass bei der öffentlichen
Auslegung des Tekturplans Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 73 „Am Veldershofer Weg“
keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden
2.
Der Tekturplan
Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 73 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Am
Veldershofer Weg“ vom 17.01.2012 wird hiermit als Satzung nach § 10 des
Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I
S. 1509), und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
(GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n g
für den Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 73 der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Am Veldershofer Weg“
§ 1
(1) Für den Geltungsbereich des Tekturplans Nr. 1 zum
Bebauungsplan Nr. 73 gilt der
vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 17.01.2012.
(2) Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus
dem Plan.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen
Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer
Kraft."
3. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den
Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Herr Stadtrat Grand verlässt i, 16.36 Uhr den Sitzungssaal.