Sitzung: 26.03.2009 StR/003/2009
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0
Vorlage: BA/041/2009
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplansentwurfs Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ erlässt die Stadt Lauf
a.d.Pegnitz folgende
Satzung über die
Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanentwurfs Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des
Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I
2006, S. 3316), und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS
2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 20.12.2007 (GVBl. S.
958) folgende Satzung:
§ 1
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanentwurfs Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ (Flurstücke Gemarkung
Lauf a.d.Pegnitz Fl.Nrn. 1817, 1817/2, 1817/3, 1817/6, 1826, 1827, 1827/17,
1827/18, 1828 und Gemarkung Heuchling Fl.Nrn. 396/2, 396/3, 397, 397/2, 397/3),
Satzung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 04.04.2007 (bekannt gemacht am
11.04.2007) wird um ein Jahr verlängert.
Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von § 4 der Satzung
vom 04.04.2007 spätestens am 10.04.2010 außer Kraft. Eine etwaige Verlängerung
ihrer Geltungsdauer nach § 17 Abs. 2 Baugesetzbuch bleibt unberührt.
§ 2
Diese Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am Tage
nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist
auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Herr Stadtrat Mayer hat gem. § 49 GO an der Beratung und
Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Herr Stadtrat Mayer kommt wieder in den Sitzungssaal.