Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplansentwurfs Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ erlässt die Stadt Lauf a.d.Pegnitz folgende

 

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I 2006, S. 3316), und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 20.12.2007 (GVBl. S. 958) folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ (Flurstücke Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz Fl.Nrn. 1817, 1817/2, 1817/3, 1817/6, 1826, 1827, 1827/17, 1827/18, 1828 und Gemarkung Heuchling Fl.Nrn. 396/2, 396/3, 397, 397/2, 397/3), Satzung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 04.04.2007 (bekannt gemacht am 11.04.2007) wird um ein Jahr verlängert.

 

Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von § 4 der Satzung vom 04.04.2007 spätestens am 10.04.2010 außer Kraft. Eine etwaige Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach § 17 Abs. 2 Baugesetzbuch bleibt unberührt.

 

§ 2

 

Diese Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Herr Stadtrat Mayer hat gem. § 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

 


Herr Stadtrat Mayer kommt wieder in den Sitzungssaal.