Sitzung: 31.03.2009 BauA/004/2009
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: BA/054/2009
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die nachfolgend aufgeführten und im Bestandsverzeichnis der Stadt Lauf
eingetragenen öffentlichen Feld- und Waldwege sind gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1
BayStrWG wegen Vorliegen überwiegender Gründe des öffentlichen Wohls ganz oder
teilweise einzuziehen:
Nr.
12
Fl.Nr.
942/3 t, 961/2, 961/3 und 1075 t Gemarkung Lauf mit einer Länge von 0,410 km
Nr.
14
Fl.Nr.
942/3 t Gemarkung Lauf mit einer Länge von 0,150 km
Nr.
15
Fl.Nr.
942/3 t, 1238 und 1239 t Gemarkung Lauf mit einer Länge von 0,350 km
Nr.
16
Fl.Nr.
1243 Gemarkung Lauf mit einer Länge 0,200 km
Nr.
9
Fl.Nr:
1075/3 Gemarkung Lauf auf eine Länge von 0,380 km
Nr. 13
Fl.Nr.
997/2 t Gemarkung Lauf auf eine Länge von 0,300 km
Gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG ist die Absicht der Einziehung 3 Monate
vorher ortsüblich bekanntzumachen.