Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Herr Zenger führt aus, dass eine ähnlich lautende Anfrage zur Errichtung eines 5-Familienhauses mit Beschluss vom 12.04.2011 abgelehnt wurde, da die Erschließung nicht gesichert war, weil das Grundstück nur an einen öffentlichen Feld- und Waldweg angrenzt.

 

Im Juli 2011 wurde ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses eingereicht, der wegen der unzureichenden Erschließung ebenfalls abgelehnt wurde. Das Landratsamt Nürnberger Land hat sich der Auffassung der Verwaltung angeschlossen.

 

Im Februar 2012 fand ein Gespräch mit dem Bauherrn bezüglich der Erschließung statt. Dabei wurde festgestellt, dass die innere Erschließung nach der jetzigen Planung auf dem Grundstück ausreicht und dort gewendet werden kann. Ein Wendehammer ist daher für dieses Objekt nicht notwendig. Durch Verlegung der Widmungsgrenze des öffentlichen Feld- und Waldwegs wird der Zufahrtsbereich zu einer Ortsstraße aufgestuft und vom Bauherrn entsprechend ausgebaut.

 

Die Möglichkeit der Müllentsorgung muss vom Bauherrn geklärt werden


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 446 der Gemarkung Veldershof, Alt Kotzenhof 4, da durch die Änderung der Widmungsgrenzen im Bereich der Zufahrt der öffentliche Feld- und Waldweg zur Ortsstraße aufgestuft wird und die innere Erschließung auf dem Grundstück ein Vorwärtsausfahren ermöglicht. Der Zufahrtsbereich der öffentlichen Fläche wird auf Kosten des Bauherrn angepasst.

 

Dem Bauherrn wird empfohlen, die Möglichkeit der Müllentsorgung abzuklären.