Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Herr Zenger führt aus, dass der Teilbereich an der Eichenlohe als Baulücke zu bewerten und die Erschließung gesichert ist. Die angefragte Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern fügt sich in die nähere Umgebung ein und das gemeindliche Einvernehmen sollte in Aussicht gestellt werden.

 

Der südliche Bereich ist im FNP als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Aufgrund der Größe dieser Fläche von 245 x 100 m kann diese allerdings nicht mehr als Baulücke eingestuft werden. Es handelt sich hier um einen sog. „Außenbereich im Innenbereich“. Zur Bebauung wäre die Aufstellung eines Bebauungsplans in Verbindung mit den östlich angrenzenden Flächen erforderlich.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das grundsätzliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück FlNr. 78 der Gemarkung Heuchling, im nördlichen Bereich, angrenzend an die Straße Eichenlohe.

 

Das Einvernehmen zur Bebauung im südlichen Bereich mit Mehrfamilienhäusern kann derzeit nicht in Aussicht gestellt werden, da es sich hier um einen sog. „Außenbereich im Innenbereich“ handelt. Hier ist die Aufplanung des Gesamtbereichs über einen Bebauungsplan erforderlich.