Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden. Es wird weiterhin zur Kenntnis genommen, dass von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Äußerungen zum Tekturplanentwurf vorgebracht wurden.

 

Der Entwurf des Tekturplanes Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 73 „Am Veldershofer Weg“ in der Fassung vom 17.01.2012 wird beschlussmäßig gebilligt.

 

Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.