Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Befangen: 1

Vorsitzender begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Vertreter der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, Herren Drs. Hitzschke und Becke, sowie Herrn Rechtsanwalt Axel van Kranenbrock.

 

Vorsitzender bittet Herrn Zenger um seine Ausführungen zum Bebauungsplan Nr. 98.

 

Herr Zenger führt aus, dass dieser Bebauungsplan einen Bereich umschließt, der zuerst als Sondergebiet für die Erweiterung des Krankenhauses vorgesehen war. Nachdem vom Verwaltungsgericht Ansbach zweimal festgestellt wurde, dass es sich um „Innenbereich“ handelt und somit Baurecht besteht, wurde ein Bebauungsplan für eine Wohnbebauung aufgestellt, der entsprechende Festsetzungen und Vorgaben für die Bebauung des Areals zwischen dem nördlichen Krankenhausbereich und dem bereits bebauten Bereich mit Übergang zum Ortsrand und zum freien Außenbereich beinhaltet.

 

Dieser Bebauungsplan wurde im November 2010 aufgestellt und die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Es gab bereits erste Bedenken seitens der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, weil befürchtet wurde, dass keine Verträglichkeit der Krankenhausnutzung, die emissionsrechtlich als Gewerbelärm eingestuft wird, mit der relativ nah platzierten Wohnbebauung erzielt werden kann.

 

Deshalb wurde frühzeitig ein Ingenieurbüro mit der Ausarbeitung einer schalltechnischen Untersuchung beauftragt. Ergebnis war, dass vor allem der Fahrverkehr zur Notaufnahme und der „Betriebslärm“ aus dem Krankenhaus von technischen Anlagen u.ä.. auf jeden Fall Maßnahmen notwendig machen. Daraufhin wurde im April 2011 darüber beraten, dass, obwohl diese Bedenken bestehen, Lösungswege gefunden werden müssen, wie die Verträglichkeit reguliert werden kann. weil es sich gem. § 34 BauGB um „Innenbereich“ handelt.

 

Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der südliche Grundstücksbereich ohne aktiven Lärmschutz nicht bebaut werden kann.

 

In Abstimmung mit dem Bauträger/Eigentümer wurde eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3,50 m für die angedachte dreigeschossige Bebauung, die städtebaulich vertretbar ist, vorgesehen. Die Festsetzung „Lärmschutzwand 3,50 m Höhe“ wurde eingearbeitet und der Bebauungsplanentwurf aufgrund dieser Änderung nochmals ausgelegt. Auch hier gab es von der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH wiederum entsprechende Einwendungen, weil immer noch die Befürchtungen vorhanden waren, dass der Krankenhausbetrieb möglicherweise Einschränkungen erfährt. Es wurde kritisiert, dass verschiedene Lärmquellen nicht berücksichtigt wurden. Genau das ist aber das Problem, weil es dem Gutachter nicht ohne Weiteres möglich war, die Emissionen, die das Krankenhaus aussendet, zu berücksichtigen, weil dazu keine entsprechenden Angaben gemacht werden konnten. Außerdem ist es schwer möglich, in die Zukunft zu schauen, welche Geräte noch eingesetzt werden müssen, die wiederum Lärm verursachen. Um den Konflikt, der nach wie vor besteht, doch noch lösen zu können, gab es von Seiten Bauträger/Eigentümer eine weitere Überlegung dahingehend, dass die vordere Zeile von den bisher geplanten drei auf zwei Vollgeschosse in der Höhenentwicklung reduziert wird. Außerdem soll hier kein Wohnblock mehr entstehen, sondern drei Doppelhäuser.

 

Durch die Reduzierung der Geschossigkeit unter Beibehaltung der 3,50 m hohen Lärmschutzwand entsteht ein Puffer zu den erwartenden Lärmemissionen aus dem Krankenhausbereich und dem Grenzwert, der maximal für eine Wohnbebauung zulässig ist.

 

Damit kann nach Auffassung der Verwaltung eine Sicherheit für den Krankenhausbetrieb geschaffen werden, damit bei einer Veränderung des Betriebs, z.B. Umbaumaßnahmen, nicht gleich die Grenzwerte überschritten werden. Bei dieser Lösung kommt der Gutachter zu Ergebnissen, die tagsüber eine Differenz von 8 dB und nachts von 2 – 5 dB Unterschreitung aufweisen. Grundsätzlich wird versucht, an allen Seiten mindestens 3 dB als Puffer zu erreichen.

 

Die Verwaltung bittet daher um eine neue Beschlussfassung, dass statt der dreigeschossigen eine zweigeschossige Bebauung zugelassen und die erneute Planauslegung durchgeführt wird.

 

Für Herrn Stadtrat Offenhammer hat eine optimale Krankhausversorgung Vorrang vor drei Doppelhäusern. Insofern muss das Ziel sein, dort einen Bebauungsplan zu schaffen, der die Interessen abwägt, wobei das Krankenhaus als öffentliche Einrichtung Vorrang hat. Ziel muss sein, den Bebauungsplan so zu konzipieren, dass der jetzige und auch ein zukünftiger, eventuell noch ausgebauter Krankenhausbetrieb ohne Einschränkungen möglich sind.

 

Ein zweiter Punkt, weshalb er nicht ganz mit dem Vorschlag der Verwaltung einhergeht, ist, dass auf einer Teilfläche des als Wohnbaufläche überplanten Grundstücksareals de facto noch der Parkplatz des Krankenhauses besteht. Er hält den Parkplatz an dieser Stelle auch in Zukunft für die beste Lösung. Insofern ist die Frage, ob man nicht trotzdem prüft, ob an dieser Stelle ein Parkplatz, ein Parkgeschoss, eine gemischte Parkhaus/Wohnbebauung möglich ist. Es ist die Frage, ob die vorgestellten Alternativen – und dazu gehört nach seiner Meinung auch dieses bestehende Grundstück – ausreichend abgewogen wurden.

 

Herr Zenger geht zurück in die Historie dieses Planungsgebietes. Die Verwaltung war und ist der Meinung, dass eine Sondergebietsnutzung als Reservefläche Krankenhaus eindeutig die idealere Entwicklungsmöglichkeit gewesen wäre, was auch Gegenstand des eingeleiteten Verfahrens war. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat durch zweimaligen Beschluss festgestellt, dass es sich hier um „Innenbereich“ und nicht um „Außenbereich“ handelt. „Innenbereich“ bedeutet, dass Baurecht besteht, und die Eigentümer haben einen Anspruch, dieses Baurecht zu nutzen. Das war ausschlaggebend für die Bewertung der Grundstücke. Wenn die Sondergebietsnutzung weitergeführt worden wäre, hätten die Eigentümer Anspruch auf eine Entschädigung in einem gewissen Zeitraum gehabt, laut Gericht zwischen drei und fünf Jahren, weil durch die Sondergebietsüberplanung ein enteignungsgleicher Eingriff stattgefunden hätte, der die Nutzung dieser Grundstücke dem Eigentümer entzieht. Damit hat er Anspruch auf Entschädigung. Die Entschädigungshöhe bei Ansatz eines Sondergebietspreises, der bei ca. 200 € gelegen hätte, würde bei einer Fläche von 6.235 m² bei ca. 1,5 Mio. € liegen. Das wäre die Konsequenz gewesen, wenn die Sondergebietsplanung weitergeführt worden wäre. Die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH konnte diesen Erwerb nicht leisten und hat deshalb auf eine Weiterführung der Sondergebietsplanung verzichtet. Deshalb wurde eine Entscheidung für eine Wohnbebauung getroffen.

 

Herr Dr. Hitzschke bedankt sich für die Einladung und führt aus, dass formaljuristisch die Stellplatzverordnung erfüllt ist. Weitere Stellplätze wären daher nicht erforderlich. Es besteht jedoch die praktische Notwendigkeit, dass weitere Parkflächen für Personal und Besucher angeboten werden.

 

Herr Stadtrat Kern erinnert daran, dass die Debatte bereits über 10 Jahre geht. Auch er hätte es gerne gesehen, wenn der Parkplatz an bestehender Stelle hätte bleiben können. Im Jahr 2008/2009 musste er jedoch erkennen, dass dies nur mit hohen Kosten und hohen rechtlichen Hürden möglich gewesen wäre, obwohl es im öffentlichen Interesse sinnvoll gewesen wäre, den Parkplatz dort zu halten. Eine Wohnbebauung ist städtebaulich keine sehr gute Lösung, es wird ein Kompromiss bleiben. Er begrüßt den vorgeschlagenen Puffer, um spätere, mögliche Konflikte mit dem Krankenhausbetrieb zu vermeiden. Er ist der Meinung, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung mitgetragen werden kann.


Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 98 wird dahingehend geändert, dass im südlichen Geltungsbereich nur noch eine zweigeschossige statt einer dreigeschossigen Bebauung zugelassen wird.

Der geänderte Planentwurf in der Fassung vom 13.03.2012 ist erneut öffentlich auszulegen.


 

Herr Stadtrat Mayer hat gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

 

Herr Zenger nimmt nochmals Bezug auf die Planung eines Sondergebiets, die aus bekannten Gründen aufgegeben wurde, und die nun geplante Wohnbebauung. Durch die Wohnbebauung wurde aber auch der Weg beschritten, dass der Parkplatz irgendwann nicht mehr genutzt werden kann. Deswegen war es wichtig, Ersatzmöglichkeiten zu schaffen.

 

Herr Zenger unterstreicht die Aussage von Herrn Dr. Hitzschke, dass formal die Stellplätze gem. BayBO nachgewiesen sind, dass aber die tatsächliche Anzahl der benötigten Parkplätze viel höher ist. Daher sollen die Stellplätze auf der angepachteten Fläche nicht ersatzlos entfallen.

 

Deshalb gab es im Februar 2011 den Antrag der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, ca. 164 Stellplätze an der Westseite zu errichten. Die Grundüberlegung war, dass der FNP der Stadt Lauf dieses Gebiet als Sondergebiet für das Krankhaus deklariert. Hier befindet sich allerdings ein Biotop, wofür Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen wären. Zu diesem Zeitpunkt war aber auch Vorgabe durch die Krankenhausplanung, dass ein Baufenster freigehalten werden soll, weil angedacht war, einen weiteren Bettentrakt zu realisieren. Deshalb war auf dem Krankhausgelände keine Fläche in ausreichender Größe vorhanden, um hier eine alternative Parkplatzplanung durchzuführen.

 

Diese Planung wurde im Juni 2011 in das Verfahren eingebracht. Bereits hier gab es massive Einwendungen seitens der Anwohner der Kunigundengasse und Forderungen nach Alternativplanungen. Die Forderungen waren aus formalrechtlicher Sicht nicht unberechtigt. Denn bevor ein Biotop einbezogen oder beansprucht werden darf, müssen alle Alternativen geprüft werden. Das Naturschutzgesetz und das Baugesetzbuch machen hier klare Vorgaben. Zu dieser Zeit standen jedoch noch keine Alternativflächen zur Verfügung.

 

Daraufhin wurde überprüft, welche Ausgleichsmaßnahmen mit welchen Kosten notwendig sind. Zwischenzeitlich wurden auch die Krankenhauserweiterungsplanungen dahingehend überarbeitet, dass der neue Bettentrakt aus logistischen Gründen in völlig anderer Form angeordnet werden soll, so dass freie Flächen entstehen würden.

 

Daraufhin wurden durch die Stadtverwaltung verschiedene Parkplatzalternativen entwickelt. Vom Krankhaus wurde ein Architekturbüro beauftragt, das eine Studie erstellt hat, in denen die vorgeschlagenen Varianten nochmals vertieft und unter verschiedenen Aspekten überprüft wurden.

 

Im Folgenden erläutert Herr Zenger die ausgearbeiteten Parkplatzvarianten. Gemäß Matrixvergleich wird der Variante 3 der Vorzug gegeben, die 249 Parkplätze vorsieht, allerdings mit der Erschließung über die Kunigundengasse. Daher ist entlang der Wohngrundstücke ein Lärmschutz erforderlich. Laut Ergebnis der Studie beantragt die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, Variante 3 mit Parkplätzen an der West- und Nordseite des Krankenhausbettentraktes in die weitere Bebauungsplanung einfließen zu lassen. Damit muss nicht mehr in das Biotop eingegriffen werden. Allerdings muss durch ein Gutachten der Lärmschutz geprüft werden. Bereits im Sommer 2011 wurde eine Verkehrszählung durchgeführt, die in das Gutachten einfließen wird. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass in diese Richtung weiter geplant werden sollte, wobei Einwendungen der Anwohner in die Abwägung mit einfließen müssen.

 

Nun bittet Vorsitzender Herrn Dr. Hitzschke um seine Ausführungen.

 

Herr Dr. Hitzschke bedankt sich für die Ausführungen durch Herrn Zenger und erläutert, dass die von der Stadtverwaltung vorgelegten Varianten sorgfältig geprüft wurden. Maßgeblich bei der Planung ist, dass die Patienten und Angehörigen im Vordergrund stehen, was die innerbetrieblichen Abläufe bestimmt. An nächster Stelle kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dann natürlich die Anwohner. Mit dem direkten Nachbarn wurden bisher sehr gute Gespräche geführt und Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Alle Vorschläge müssen für das Krankhaus jedoch auch finanziell tragbar sein und es darf deswegen nicht zu Einschränkungen in der medizinischen Versorgung kommen.

 

Für Herrn Stadtrat Felßner ist es unverständlich, warum in so einem Verfahren ein Bioptop nicht anständig ausgeglichen werden kann. Es hat unglaublich viel Zeit gekostet und er weiß nicht, wie die ökologische Vernetzungswertbarkeit dieses Biotops noch zu beurteilen ist. Er gibt zu bedenken, dass bei der favorisierten Planung sämtlicher An- und Abfahrverkehr über die Kunigundengasse geleitet werden muss. Er möchte wissen, was dagegen spricht, die Abfahrt im nordöstlichen Bereich einzurichten.

 

Herr Dr. Hitzksche antwortet, dass es sich bei dem derzeitigen Behelfsweg um die Feuerwehrzufahrt handelt, die über den öffentlichen Feld- und Waldweg geführt wird.

 

Vorsitzender ergänzt, dass der Vorschlag im Abwägungsverfahren geprüft werden kann.

 

Her Stadtrat Kern fügt an, dass bezüglich des Biotops das Bayer. Naturschutzgesetz anzuwenden ist. Hier ist klar geregelt, dass bei gravierenden Eingriffen in Biotope geprüft werden muss, ob Alternativen vorhanden sind. Nachdem dies nun nachgewiesen ist, dass Alternativen machbar sind, geht kein Weg in Richtung Biotop.

 

Herr Stadtrat Offenhammer sieht es als Aufgabe der Stadt Lauf, im Rahmen des Bebauungsplans abzuwägen. Deswegen bittet er darum, den Fraktionen die Studie  zur Verfügung zu stellen. In der Abwägung darf seiner Meinung nach nicht nur berücksichtigt werden, was das Krankenhaus für sich als Bestes bewertet hat. Die Bewertung, die die Stadt Lauf zu treffen hat, ist u.U. von der Gewichtung her ganz anders zu sehen. Das bedeutet vor allem, die Bedenken der Anlieger intensiv zu prüfen. Vor der Beschlussfassung sollte daher nochmals ein Gespräch mit Vertretern des Krankenhauses stattfinden.

 

Vorsitzender fügt an, dass alle Entscheidungen im Dialog getroffen werden sollen und sagt die Zurverfügungstellung der Informationen zu.

 

Herr Stadtrat Maschler fragt nach den Entwicklungsmöglichkeiten des Krankenhauses und ist überrascht, dass der jahrelang geplante zweite Bettentrakt wegfallen soll und ob  deswegen die Bettenanzahl möglicherweise an anderen Standorten erhöht wird. Er möchte wissen, wie der Zugang vom nördlichen Parkplatz aussehen wird und ob der jetzige Parkplatz im südlichen Bereich mit dem neuen Parkplatz im nördlichen Bereich vernetzt sein wird, damit bei einer Belegung des südlichen Parkplatzes nicht wieder auf die Simonshofer Straße ausgefahren und der nördliche Parkplatz über die Kunigundengasse angefahren werden muss.

 

Herr Dr. Becke antwortet, dass kein Bett verloren gehen wird. Der neu geplante Quertrakt ersetzt praktisch den bisher geplanten Baukörper. Eine Verbindung vom südlichen zum nördlichen Parkplatz und der damit verbundene Durchgangsverkehr ist aus Platz- und Sicherheitsgründen vor dem Haupteingang nicht möglich, zumal hier auch Fußgängerverkehr stattfindet. Auch der Rettungsdienst für die Intensivstation fährt diese Zone an. Auf dem nördlichen Parkplatz könnte ein Mitarbeiterparkplatz ausgewiesen und ein Mitarbeiterzugang zum Gebäude geschaffen werden. Der südliche Parkplatz sollte primär als Besucherparkplatz genutzt werden.

 

Vorsitzender bedankt sich bei den Vertretern der Krankenhäuser Nürnberger Land und sagt den Fraktionen die Übermittlung der gewünschten Informationen zu.