Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Herr Zenger erläutert, dass sich das Bauvorhaben im Außenbereicht befindet und nach § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beurteilen ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Bauherr privilegiert ist, das Vorhaben seinem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

 

Da dieser Nachweis nicht vorliegt, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag zurück zu stellen und den Bauherrn aufzufordern, entsprechende Nachweise vorzulegen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Antrag zurück zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauherrn aufzufordern  nachzuweisen, dass

 

- eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB, vorliegt,

- das Bauvorhaben seinem landwirtschaftlichen Betrieb dient und

- nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.