Beschluss:
a.) Der Bauausschuss versagt das gemeindliche
Einvernehmen zur Errichtung eines 6-Familienhauses auf dem Grundstück FlNr.
1285 Tfl. der Gemarkung Lauf, Schmiedstraße, da durch die Doppelparker 1 und 2
das Einbiegen ohne Benutzung der Gegenfahrbahn Schmiedstraße nicht möglich ist
und bei Gegenverkehr keine Ausweichmöglichkeit auf dem Baugrundstück vorhanden
ist.
Damit ist die Erschließung nicht gesichert.
Bei entsprechend geänderten Plänen ist außerdem ein Mülltonnenstandort für den
Tag der Leerung vorzusehen und die straßenseitige Wand der Doppelparker zu
begrünen.
Abstimmung:
einstimmig abgelehnt Ja: 13 Nein: 0
b) Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur
Errichtung von 8 Doppelhaushälften auf dem Grundstück FlNr. 1285 Tfl. der
Gemarkung Lauf, Schmiedstraße.
Der südlichste Stellplatz sollte bezüglich der Ausfahrsituation optimiert
werden und die Restfläche ist zu begrünen.