Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0

Herr Miehling führt aus, dass turnusgemäß zum Jahresende 2011 nach fünfjähriger Laufzeit der Zustimmungsbescheid der Regierung von Mittelfranken zu den gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen für das Glockengießer Alten- und Pflegeheim „Haus im Park“ abgelaufen ist. Rechtzeitig wurden der Regierung von Mittelfranken aktuelle Zahlen für einen neuen Bescheid vorgelegt. Mit Datum vom 15.12.2011 gibt es nun einen neuen Bescheid und damit einen Investitionssatz. Die Verwaltung bittet, dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu folgen. 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, den Bescheid der Regierung von Mittelfranken über die „Zustimmung zu den gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 SGB XI im Alten- und Pflegeheim „Haus im Park“, Galgenbühlstraße 15, 91207 Lauf an der Pegnitz“ vom 15.12.2011 zuzustimmen und die täglich zu erhebenden Heimkosten in der vollstationären Einrichtung der GLOCKENGIESSER Alten- und Pflegeheime rückwirkend zum 01.01.2012 wie folgt anzupassen:

 

Pflegestufe 0

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand

 

 

30,33 €

für Unterkunft und Verpflegung

 

 

18,90 €

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer von

im Einzelzimmer von

 

4,08 €

7,26 €

auf

auf

3,96 €

7,22 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

53,31 €

56,49 €

auf

auf

53,19 €

56,46 €

 

Pflegestufe I

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand

 

 

52,32 €

für Unterkunft und Verpflegung

 

 

18,90 €

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer von

im Einzelzimmer von

 

4,08 €

7,26 €

auf

auf

3,96 €

7,22 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

75,30 €

78,48 €

auf

auf

75,18 €

78,44 €

 

Pflegestufe II

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand

64,95 €

auf

64,95 €

für Unterkunft und Verpflegung

18,71 €

auf

18,90 €

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer von

im Einzelzimmer von

 

 

 

3,96 €

7,22 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

88,57 €

91,75 €

auf

auf

88,45 €

91,71 €

 

Pflegestufe III

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand

 

 

 

für Unterkunft und Verpflegung

 

 

 

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer von

im Einzelzimmer von

 

   4,08 €

   7,26 €

auf

auf

   3,96 €

   7,22 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

  98,53 €

101,71 €

auf

auf

  98,41 €

101,67 €