Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5

Herr Zenger erläutert, dass der Antrag bereits auf dem Verwaltungsweg abgelehnt wurde, da die mittlerweile fast geschlossene Bauzeile entlang des Feldweges einen homogenen Ortsrand im Westen Wetzendorfs bildet. Das vom Antragsteller gewünschte Bauland würde über diesen Ortsrand in die freie Landschaft ragen, was aus städtebaulicher Sicht nicht zu vertreten ist. Außerdem verfügt der Ortsteil Wetzendorf über ausreichend Baulandreserven. Bei einer Erweiterung müsste der FNP geändert und vorher eine Baulandbilanz erstellt werden.

 

Herr Stadtrat Maschler befürwortet den Antrag und schlägt vor, zur Ausweisung eine Ortsabrundungssatzung zu erlassen

 

Herr Stadtrat Kern erwidert, dass bei der letzten Änderung des FNP über alle Anträge beraten und beschlossen wurde und aus Konsequenzfällen keine Einzelprüfungen positiv entschieden werden sollten.


Beschluss:

 

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag auf Änderung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke 219 und 220/2 der Gemarkung Wetzendorf am Griesbergweg in Wohnbauflächen aus städtebaulichen Gründen ab. Außerdem verfügt der Ortsteil Wetzendorf über ausreichend Baulandreserven.