Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Herr Zenger erläutert das Bauvorhaben. Es soll ein Holzfertighaus I+DG errichtet werden, wobei das Dachgeschoss in der Höhe eine reduzierte Außenlängswand mit 1,80 m ausweist. Es kann jedoch nicht klar definiert werden, ob es sich auch um einen „Kniestock“ handeln könnte. Üblicherweise wird der Kniestock vom Landratsamt Nürnberger Land mit einer Obergrenze von 0,65 m definiert. Es gibt jedoch einen Bezugsfall mit einem 1,10 m hohen Kniestock, der genehmigt wurde. Die Verwaltung ist in diesem Fall der Auffassung, dass es sich um eine tiefer gelegte Traufe handelt, d.h. eine reduzierte Außenwandfläche ohne Fenster. Die Verwaltung empfiehlt dem Bauherrn, einen Antrag auf Vorbescheid oder einen Bauantrag zu stellen. 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das grundsätzliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 811/1 der Gemarkung Lauf, Südring 27, in der vorgelegten Form. Die Längswand im Dachgeschoss mit ca. 1,80 m Höhe stellt keinen Kniestock dar, sondern wird als reduzierte Außenwand definiert.

 

Dieses gemeindliche Einvernehmen beschränkt sich jedoch nur auf die städtebauliche Zulässigkeit und auf die Erschließung, nicht aber auf die Zulässigkeit nach dem Bauaufsichtsrecht (BayBO und dazugehörige bauaufsichtliche Vorschriften). Diese Fragen sind daher zweckmäßigerweise mit dem Landratsamt Nürnberger Land als Baugenehmigungsbehörde abzusprechen oder im Rahmen eines ordnungsgemäßen Genehmigungsverfahrens (Antrag auf Vorbescheid oder Bauantrag) zu klären.