Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Uwe Dietz (Steuerberater aus Lauf) informiert den Kultur- und Sportausschuss über die steuerliche Problematik, die sich bei den Vereinen bei der Ausrichtung des Altstadtfestes ergibt.

Die Ausrichtung des Laufer Altstadtfestes zählt bei den Vereinen zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Dieser ist nur dann steuerlich unschädlich, wenn er die Bruttoumsatzgrenze i. H. v. 35.000 € nicht übersteigt. Da das Altstadtfest diesen Betrag jedoch überschreitet, entsteht für den Gewinn eine Körperschaftssteuerpflicht und die Einnahmen unterliegen der Umsatzsteuer.

Bisher wurden die städtischen Bauhofleistungen im Nachhinein dem jeweils ausrichtenden Verein als Zuschuss erstattet. Das Finanzamt hat dies als Gewinnerhöhung bewertet, da es sich um einen Zuschuss im Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes handelt, außerdem wird dies auch als Gegenleistung betrachtet. Somit entsteht für den Zuschuss eine Umsatzsteuerpflicht bei den Vereinen (ca. 6.000 bis 7.000 €) und der Zuschuss führt zu einer Gewinnerhöhung im Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes.

 

Herr Dietz schlägt zwei Lösungswege vor.

 

  1. Die Gründung einer „Fest-GbR“: Hier wird z. B. zwischen sechs Vereinen eine solche Gesellschaft für sechs Jahre gegründet und die Veranstaltung des Altstadtfestes aus den Vereinen in diese GbR übertragen. Hier würden auch Risiken wie z. B. das Wetter gerechter ausgeglichen.

 

  1. Die Gründung einer Unternehmergesellschaft („Mini-GmbH“): Hierfür fallen keine Kosten bei der Gründung an. In diese UG würde der Getränkeverkauf ausgegliedert werden. Das Problem ist hierbei jedoch, dass es sich um eine reguläre Firma handeln würde, die sich auch entsprechend an Tarifverträge, arbeitsrechtliche Bestimmungen, Haftung usw. halten müsste. Aus diesem Grund wäre diese Lösung aus Sicht von Herrn Dietz nicht zu bevorzugen.