Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung von 13 Eigentumswohnungen auf den Grundstücken FlNr. 585, 585/10 und 585/24 der Gemarkung Lauf, in der vorgelegten Form, da sich die Gebäude gem. § 34 BauGB nach Art, Maß und Nutzung in die Umgebung einfügen.
Folgende Maßgaben sind zu berücksichtigen:
1. Die Anordnung der oberirdischen Stellplätze an der Bergstraße ist aus Gründen der ungünstigen Sichtverhältnisse in der vorgelegten Form nicht möglich.
2. Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage über die Hermannstraße ist im Einfahrtsbereich zweispurig mit mind. 5 m Stauraum und mit ausreichenden Schleppkurven anzulegen.
3. Für den Tag der Leerung sind Mülltonnenstandplätze unmittelbar hinter der öffentlichen Fläche vorzusehen.