Nachtrag: 31.03.2009

Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Herr Zenger erinnert an die Bauausschuss-Sitzung vom 27.05.2008. Die Anfrage wurde abgelehnt, da sich das Grundstück im Außenbereich befindet, der Flächennutzungsplan, in dem das Grundstück als „Grünfläche“ dargestellt ist, dagegen steht und die Erschließung ausreichend nicht gesichert ist.

Im November 2008 fand zusammen mit dem Landratsamt Nürnberger Land als Genehmigungsbehörde ein Ortstermin statt. Der Vertreter der Behörde, Herr Seemann, äußerte jedoch ebenfalls Bedenken.

Am 02.02.2009 wurde ein Antrag auf Vorbescheid vorlegt, der mit der Anfrage identisch ist. Das Bauamt arbeitete daraufhin Kompromissvorschläge aus, das Gebäude weiter an die nördliche Grundstücksgrenze zu rücken. Diese Vorschläge wurden von den Antragstellern jedoch nicht akzeptiert. Mit Schreiben vom 26.03.2009 teilen sie mit, das in beiden Fällen die Hoffläche so stark eingeschränkt würde, dass ein sinnvolles und zukunftorientiertes Wirtschaften nicht mehr möglich wäre.

 

Nachdem sich an der Sachlage nichts geändert hat, keine Privilegierung vorliegt und um Konsequenzfälle zu vermeiden, sollte der Antrag auf Vorbescheid in der vorgelegten Form aus Sicht der Verwaltung abgelehnt werden.

 

Nach Wortmeldungen von Herrn Ortssprecher Eschrich und den Herren Stadträten Zeltner, Felßner, Kern und Ittner herrscht Übereinstimmung, heute über den Antrag nicht zu entscheiden, sondern in der nächsten Bauausschuss-Sitzung am 12.05.2009 zusammen mit dem Landratsamt Nürnberger Land eine Ortsbesichtigung vorzunehmen.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 164 der Gemarkung Oedenberg, Simmelberger Hauptstraße, zurückzustellen und in der Bauausschuss-Sitzung am 12.05.2009 mit dem Landratsamt Nürnberger Land eine Ortsbesichtigung vorzunehmen.